Allgemein

Nutzung der Sporthallen nur mit 3G-Regel

Die Gemeinde Leopoldshöhe hat uns informiert, dass alle Sportangebote in Innenräumen nur von immunisierten oder getesteten Personen ausgeübt werden dürfen. Immunisierte Personen im Sinne der Verordnung sind vollständig geimpfte und genesene Personen.

Getestete Personen sind Personen, die über ein nach der Corona-Test-und Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltest (anerkannte Teststation, z.B. Heimathof oder Apotheke) oder eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test verfügen.

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.